DIE
STEUER PRESSE
AUSGABE 6
Februar 2025
Wir freuen uns, Ihnen, die bereits sechste Ausgabe unserer „Steuerpresse“ präsentieren zu dürfen. Auch in dieser Ausgabe finden Sie nützliche steuerliche Informationen, praxisnahe Tipps für Ihr Unternehmen sowie Einblicke in unsere tägliche Arbeit.
Im Frühjahr haben Nationalrat und Bundesrat dem Budgetsa-
nierungsmaßnahmengesetz 2025 zugestimmt. Weitere steuerliche Änderungen sind mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 im Juli in Kraft getreten. Die Budgetsanierung bringt spürbare Auswirkungen mit sich – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer*innen, die sich auf neue Rahmenbedingungen einstellen müssen. In dieser Ausgabe beleuchten wir die wichtigsten Neuerungen, erläutern deren praktische Auswirkungen und geben Ihnen konkrete Empfehlungen, wie Sie bestmöglich darauf reagieren können.
Nutzen Sie unsere Expertise auch bei Vorträgen und Informationsveranstaltungen, um Ihre steuerlichen Strategien zukunftsorientiert auszurichten.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Wir freuen uns darauf, Sie auch weiterhin zu begleiten!
Ihr Mag. Markus Raml
Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer
Unternehmerinnen und Unternehmer mit Sitz im Inland, deren Jahresnettoumsatz im Inland € 55.000 (brutto) nicht übersteigt, gelten in Österreich als Kleinunternehmer und sind somit von der Umsatzsteuer befreit (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Diese Befreiung hat jedoch mehrere steuerliche Konsequenzen, die sorgfältig beachtet werden sollten.
Welche Umsätze zählen zur Kleinunternehmergrenze?
Bei der Ermittlung der Umsatzgrenze sind bestimmte unecht steuerfreie Umsätze – etwa aus ärztlicher Tätigkeit oder Aufsichtsratvergütungen – nicht einzubeziehen. Ebenfalls ausgenommen sind Umsätze, die im Rahmen des EU-OSS (One-Stop-Shop) erklärt werden, da diese als im Ausland ausgeführt gelten.
Folgen der Umsatzsteuerbefreiung
- Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, und verliert den Vorsteuerabzug für sämtliche mit den Umsätzen zusammenhängenden Ausgaben (z. B. Investitionen, Betriebskosten).
Überschreitung der Umsatzgrenze
Kleinunternehmer, deren Umsätze im Laufe des Jahres an die Grenze von € 55.000 heranreichen, sollten rechtzeitig prüfen, ob eine Überschreitung droht. Eine einmalige Überschreitung um bis zu 10 % (bis € 60.500) ist unschädlich – die Befreiung bleibt im betreffenden Jahr bestehen.
Achtung: Im darauffolgenden Jahr ist der Unternehmer jedoch umsatzsteuerpflichtig, auch wenn die Überschreitung innerhalb der 10 %-Toleranz lag.
Wird die Grenze von € 60.500 im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Befreiung ab jenem Umsatz, mit dem die Überschreitung erfolgt. Das bedeutet:
- Umsätze bis € 60.500 bleiben steuerfrei,
- alle darüber hinausgehenden Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig.
Zusammenhang mit der Einkommensteuer
Liegt eine umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerbefreiung vor, steht in der Regel auch die einkommensteuerrechtliche Kleinunternehmerpauschalierung zur Verfügung (§ 17 Abs. 3a EStG). Diese kann – je nach Situation – eine vereinfachte Gewinnermittlung und Steuererklärung ermöglichen.
Verzicht auf die Steuerbefreiung
In vielen Fällen kann es vorteilhaft sein, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten – insbesondere dann, wenn der Unternehmer überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Kunden liefert oder Investitionen tätigt.
Der Verzicht ermöglicht den Vorsteuerabzug, ohne dass dadurch die einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung verloren geht. Der Verzicht muss schriftlich gegenüber dem Finanzamt erklärt werden und ist bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides möglich. Er bindet den Unternehmer für fünf Jahre.
Tipp
Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Jahresumsatz die Grenze von € 55.000 (brutto) überschreiten könnte. Eine vorausschauende Planung – etwa bei Investitionen oder Umsatzsteigerungen – kann helfen, unerwartete Umsatzsteuerpflichten und Nachzahlungen zu vermeiden.

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1002 Meinungen – Der IMAS Wirtschafts- und Gesellschaftspodcast – powered by Raml und Partner
Ende April wurde die erste Folge des Podcasts veröffentlicht, seitdem diskutieren DDr. Paul Eiselsberg und Mag. Markus Raml im Zwei-Wochen-Rhythmus über aktuelle Entwicklungen, gesellschaftliche Trends und wirtschaftliche Herausforderungen, die Österreich bewegen.
Die Themen reichen von der allgemeinen Stimmungslage in der Bevölkerung über politische Strömungen bis hin zu Fragen der wirtschaftlichen Transformation und Digitalisierung. Ein besonderes Merkmal des Podcasts: Die beiden Experten bringen 1.000 repräsentative Stimmen aus den IMAS-Studien mit ihren persönlichen Perspektiven in einen lebendigen und reflektierten Dialog. Dabei liefern sie nicht nur fundierte Analysen und praxisnahe Beispiele, sondern regen auch immer wieder zum kritischen Hinterfragen und Weiterdenken an.
„1002 Meinungen“ richtet sich an alle, die sich für das gesellschaftliche Klima, wirtschaftliche Zusammenhänge und die Hintergründe aktueller Entwicklungen interessieren – und bietet spannende Impulse sowie tiefere Einblicke in die Dynamik unserer Zeit.
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