DIE

STEUER
PRESSE

AUSGABE 6
Februar 2025

Wir freuen uns, Ihnen, die bereits sechste Ausgabe unserer „Steuerpresse“ präsentieren zu dürfen. Auch in dieser Ausgabe finden Sie nützliche steuerliche Informationen, praxisnahe Tipps für Ihr Unternehmen sowie Einblicke in unsere tägliche Arbeit. 

Im Frühjahr haben Nationalrat und Bundesrat dem Budgetsa-
nierungsmaßnahmengesetz 2025 zugestimmt. Weitere steuerliche Änderungen sind mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 im Juli in Kraft getreten. Die Budgetsanierung bringt spürbare Auswirkungen mit sich – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer*innen, die sich auf neue Rahmenbedingungen einstellen müssen. In dieser Ausgabe beleuchten wir die wichtigsten Neuerungen, erläutern deren praktische Auswirkungen und geben Ihnen konkrete Empfehlungen, wie Sie bestmöglich darauf reagieren können.

Nutzen Sie unsere Expertise auch bei Vorträgen und Informationsveranstaltungen, um Ihre steuerlichen Strategien zukunftsorientiert auszurichten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Wir freuen uns darauf, Sie auch weiterhin zu begleiten!

Ihr Mag. Markus Raml

Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer

Unternehmerinnen und Unternehmer mit Sitz im Inland, deren Jahresnettoumsatz im Inland € 55.000 (brutto) nicht übersteigt, gelten in Österreich als Kleinunternehmer und sind somit von der Umsatzsteuer befreit (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Diese Befreiung hat jedoch mehrere steuerliche Konsequenzen, die sorgfältig beachtet werden sollten.

Welche Umsätze zählen zur Kleinunternehmergrenze?

Bei der Ermittlung der Umsatzgrenze sind bestimmte unecht steuerfreie Umsätze – etwa aus ärztlicher Tätigkeit oder Aufsichtsratvergütungen – nicht einzubeziehen. Ebenfalls ausgenommen sind Umsätze, die im Rahmen des EU-OSS (One-Stop-Shop) erklärt werden, da diese als im Ausland ausgeführt gelten.

Folgen der Umsatzsteuerbefreiung

  • Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, und  verliert den Vorsteuerabzug für sämtliche mit den Umsätzen zusammenhängenden Ausgaben (z. B. Investitionen, Betriebskosten).


Überschreitung der Umsatzgrenze

Kleinunternehmer, deren Umsätze im Laufe des Jahres an die Grenze von € 55.000 heranreichen, sollten rechtzeitig prüfen, ob eine Überschreitung droht. Eine einmalige Überschreitung um bis zu 10 % (bis € 60.500) ist unschädlich – die Befreiung bleibt im betreffenden Jahr bestehen.

Achtung: Im darauffolgenden Jahr ist der Unternehmer jedoch umsatzsteuerpflichtig, auch wenn die Überschreitung innerhalb der 10 %-Toleranz lag.

Wird die Grenze von € 60.500 im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Befreiung ab jenem Umsatz, mit dem die Überschreitung erfolgt. Das bedeutet:

  • Umsätze bis € 60.500 bleiben steuerfrei,
  • alle darüber hinausgehenden Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig.


Zusammenhang mit der Einkommensteuer

Liegt eine umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerbefreiung vor, steht in der Regel auch die einkommensteuerrechtliche Kleinunternehmerpauschalierung zur Verfügung (§ 17 Abs. 3a EStG). Diese kann – je nach Situation – eine vereinfachte Gewinnermittlung und Steuererklärung ermöglichen.

Verzicht auf die Steuerbefreiung

In vielen Fällen kann es vorteilhaft sein, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten – insbesondere dann, wenn der Unternehmer überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Kunden liefert oder Investitionen tätigt.

Der Verzicht ermöglicht den Vorsteuerabzug, ohne dass dadurch die einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung verloren geht. Der Verzicht muss schriftlich gegenüber dem Finanzamt erklärt werden und ist bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides möglich. Er bindet den Unternehmer für fünf Jahre.

Tipp

Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Jahresumsatz die Grenze von € 55.000 (brutto) überschreiten könnte. Eine vorausschauende Planung – etwa bei Investitionen oder Umsatzsteigerungen – kann helfen, unerwartete Umsatzsteuerpflichten und Nachzahlungen zu vermeiden.

AKTUELLES AUS DER KANZLEI

Grillfeiern

Gleich zwei Team-Grillfeiern sorgten im Juni für beste Stimmung – eine in Rohrbach und eine in Linz. Fürs leibliche Wohl standen Markus Raml und Maria Winklhofer persönlich hinter dem Grill.

Workshop-Time

Gemeinsam haben wir den ersten Teil der KI-Schulung absolviert und verschiedenste Anwendungsbereiche getestet.

Run

Unsere beiden Laufteams beim WKO-Businesslauf auf der Gugl. Mit der beeindruckenden Laufzeit von 16:37:60 erreichte unser Kollege Robert Pytlik einen Platz unter den Top 50!

STARTUPS UPPER AUSTRIA

Der Verein Startups Upper Austria hat das Sommerfest 2025 auf der Terrasse unserer Kanzlei gefeiert – bei bestem Wetter, guter Stimmung und inspirierenden Gesprächen.

Aufräumaktion

Über die Jahre hat sich in unseren Archiven so einiges angesammelt. Nun war es Zeit für eine gründliche Aufräumaktion: Unser Räumungs- trupp war mehrere Tage im Einsatz, hat sortiert, ausgemistet und Platz für Neues geschaffen.

Ausflug

Unser Betriebsausflug führte uns dieses Jahr nach Krumau. Nach eine Stadtführung sind wir zum Essen und dem anschließenden Pubquiz eingekehrt.

Wir gratulieren...

... Lisa zur bestandenen Bilanzbuchhalterprüfung!

Wir gratulieren

... Seila zur bestandenen Buchhalterprüfung!

1002 Meinungen – Der IMAS Wirtschafts- und Gesellschaftspodcast – powered by Raml und Partner

Ende April wurde die erste Folge des Podcasts veröffentlicht, seitdem diskutieren DDr. Paul Eiselsberg und Mag. Markus Raml im Zwei-Wochen-Rhythmus über aktuelle Entwicklungen, gesellschaftliche Trends und wirtschaftliche Herausforderungen, die Österreich bewegen.

Die Themen reichen von der allgemeinen Stimmungslage in der Bevölkerung über politische Strömungen bis hin zu Fragen der wirtschaftlichen Transformation und Digitalisierung. Ein besonderes Merkmal des Podcasts: Die beiden Experten bringen 1.000 repräsentative Stimmen aus den IMAS-Studien mit ihren persönlichen Perspektiven in einen lebendigen und reflektierten Dialog. Dabei liefern sie nicht nur fundierte Analysen und praxisnahe Beispiele, sondern regen auch immer wieder zum kritischen Hinterfragen und Weiterdenken an.

„1002 Meinungen“ richtet sich an alle, die sich für das gesellschaftliche Klima, wirtschaftliche Zusammenhänge und die Hintergründe aktueller Entwicklungen interessieren – und bietet spannende Impulse sowie tiefere Einblicke in die Dynamik unserer Zeit.

Datenaustauschordner

Übergeben Sie ihre Buchhaltungsdaten jetzt noch einfacher an Ihre/n Ansprechpartner/in bei Raml und Partner.  Wenn Ihr Unternehmen Office 365 nutzt, steht Ihnen ein zentraler Datenaustauschordner zur Verfügung, der direkt in Ihren Windows-Explorer eingebunden werden kann. So können Sie Ihre Belege unkompliziert, sicher und ohne Umwege mit unserer Kanzlei austauschen. Sollten Sie kein Office-365-Paket nutzen, stellen wir Ihnen gerne einen Zugang zu unserem sicheren Webportal zur Verfügung. Auch dort können Sie Ihre Unterlagen bequem und einfach hochladen.

  • IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
  • Direkter Zugriff & Echtzeit-Aktualisierung
  • Maximale Datensicherheit
  • Weniger E-Mails und Rückfragen
  • Spürbare Zeitersparnis im Arbeitsalltag
  • Nahtlose Integration in Ihre bestehenden
  • Arbeitsprozesse
  • Transparente und strukturierte Zusammenarbeit

In Ihrem persönlichen Klientenordner ist bereits eine Vorlage mit der passenden Ordnerstruktur eingerichtet. Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei Raml & Partner – wir nehmen die gewünschten Einstellungen gerne für Sie vor.

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