Die Basispauschalierung kann von Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen in Anspruch genommen werden, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Sie dient der Vereinfachung der Gewinnermittlung, indem anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben ein pauschaler Prozentsatz des Umsatzes als Betriebsausgabe angesetzt wird.
Die Betriebseinnahmen (Umsätze) sind weiterhin in tatsächlicher Höhe anzusetzen.
Wer kann die Basispauschalierung nutzen?

Voraussetzung für die Anwendung ist, dass keine Buchführungspflicht besteht oder freiwillig eine doppelte Buchhaltung geführt wird. Für die Steuererklärung des Jahres 2026 darf der Umsatz im vorangegangen Wirtschaftsjahr 420.000 € nicht überschreiten.

Höhe der pauschalen Betriebsausgaben 

Die pauschalen Betriebsausgaben betragen wahlweise: 

  • 15 % des Nettoumsatzes, maximal 63.000 €, oder
  • 6 % des Nettoumsatzes, maximal 25.200 €, bei folgenden Tätigkeiten:
    – kaufmännische oder technische Beratung
    – wesentlich (über 25%) beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
    – wissenschaftliche, schriftstellerische, vortragende, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.
Was deckt die Pauschale ab?

Die Betriebsausgabenpauschale umfasst typische laufende Betriebsausgaben, wie zum Beispiel:

  • Mietaufwand
  • Abschreibungen
  • Telefon- und Internetkosten
  • sonstige laufende Betriebskosten
 
Diese Aufwendungen können daher nicht zusätzlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Zusätzlich abzugsfähige Ausgaben trotz Pauschalierung

Unabhängig von der Pauschalierung können bestimmte Ausgaben berücksichtigt werden, insbesondere:

  • Wareneinkäufe
  • Löhne und Lohnnebenkosten
  • Fremdlöhne und Fremdleistungen
  • Sozialsversicherungsbeiträge
  • Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag)
  • Arbeitsplatzpauschale
 
Praxishinweis & Fazit

In der Praxis empfiehlt es sich, die tatsächlichen Betriebsausgaben mit der Basispauschalierung zu vergleichen, um die steuerlich günstigere Variante zu wählen. Die Basispauschalierung stellt insbesondere für Betriebe mit vergleichs weise niedrigen laufenden Kosten eine einfache, kostengünstige und übersichtliche Möglichkeit der Gewinnermittlung dar.

Wegen der fünfjährigen Sperrfrist ist es wichtig,
die Kostenstruktur über mehrere Jahre hinweg
ganzheitlich zu betrachten. Kurzfristige Steuervorteile können sonst langfristige Probleme verursachen.